Kostenvoranschlag

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Kostenvoranschlag

Ein Kostenvoranschlag klingt nach der einfachen Lösung.
Ist er aber nicht.

Wer nach einem unverschuldeten Unfall nur einen Kostenvoranschlag einreicht, verschenkt bares Geld. Warum – und was Sie stattdessen tun sollten.
ZB Gutachter Wittlich - Kostenvoranschlag
10.000 € Schaden

Der Kostenvoranschlag sagt: 5.000 €.

Genau das passiert, wenn eine Werkstatt einen Kostenvoranschlag erstellt. Sie dokumentiert, was sie sieht und was sie reparieren kann. Was sie nicht sieht, steht nicht drauf. Was sie nicht repariert, zahlt niemand. Der merkantile Minderwert? Fehlt. Der Nutzungsausfall? Fehlt. Versteckte Schäden? Fehlen. Die Folge? Kosten, die mithilfe eines Gutachtens vermeidbar gewesen wären.
ohne vs. mit uns

Der Unterschied auf einen Blick

Kostenvoranschlag
Erstellt von der Werkstatt
Erfasst nur sichtbare Reparaturkosten
Kein merkantiler Minderwert
Kein Nutzungsausfall
Kein Anspruch auf Mietwagen dokumentiert
Versicherung zahlt, was draufsteht. Nicht mehr
Gutachten von ZB
Erstellt von unabhängigen Sachverständigen
erfasst jeden Schaden – bis zur letzten Schraube
Merkantiler Minderwert berechnet und belegt
Nutzungsausfall vollständig dokumentiert
Alle Ansprüche gesichert
Versicherung zahlt, was Ihnen zusteht
Was viele nicht wissen

Sie müssen das nicht selbst bezahlen.

Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden trägt die gegnerische Versicherung die Kosten des Gutachtens. Vollständig. Sie sehen in der Regel keine Rechnung von uns. Was Sie sehen: ein Gutachten, das jeden Ihrer Ansprüche wasserdicht belegt und eine Auszahlung, die dem tatsächlichen Schaden entspricht.
Merkantiler Minderwert

Ihr Auto ist repariert. Aber nicht mehr dasselbe.

Ein Fahrzeug, das einen Unfall hatte, ist im Wiederverkauf weniger wert, auch wenn die Reparatur makellos war. Dieser Wertverlust heißt merkantiler Minderwert. Er steht Ihnen bei einem unverschuldeten Unfall zu, wenn Ihr Fahrzeug jünger als sechs Jahre ist. Eine Werkstatt kann ihn nicht berechnen. Wir schon.
fragen und antworten

FAQs

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Gutachten, Ablauf und Kosten.
Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden: nein. Ein Kostenvoranschlag erfasst nur die sichtbaren Reparaturkosten. Steht der Schaden bei 10.000 Euro, zeigt der Kostenvoranschlag oft nur die Hälfte.
Der merkantile Minderwert, der Nutzungsausfall und häufig versteckte Schäden. Alles Ansprüche, die Ihnen zustehen – aber ohne Gutachten unter den Tisch fallen.
Ein Fahrzeug mit Unfallhistorie ist im Wiederverkauf weniger wert, auch nach makelloser Reparatur. Dieser Wertverlust steht Ihnen zu, wenn Ihr Fahrzeug jünger als sechs Jahre ist. Eine Werkstatt kann ihn nicht berechnen – wir schon.
Nein. Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden zahlt die gegnerische Versicherung das Gutachten vollständig. Für Sie entstehen keine Kosten.
Ein vollumfängliches Gutachten. Innerhalb von 48 Stunden liegt es bei Ihnen – und auf Wunsch leiten wir es direkt an Anwälte, Werkstätten oder Versicherungen weiter. So sichern Sie jeden Anspruch.

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was ihr Schaden wirklich wert ist.

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